Rückkehr aus den USA

Bei der Rückreise aus den USA nach Deutschland gelten die Bestimmungen des deutschen Zolls. Dieser reglementiert wie auch in die andere Richtung, welche Waren problemlos nach Deutschland eingeführt werden können und welche entweder angemeldet werden müssen oder gar nicht erst erlaubt sind.

Zu den Gegenständen, die von Personen ab 17 Jahren zollfrei zum persönlichen Gebrauch mitgenommen werden dürfen, zählen folgende:

  • 200 Zigaretten
  • 100 Zigarillos
  • 50 Zigarren
  • 250 Gramm Tabak
  • 2 Liter Alkohol (unter 22 Volumenprozent)
  • 1 Liter Spirituosen (über 22 Volumenprozent)
  • 4 Liter nicht schäumende Weine
  • 16 Liter Bier

Einfuhrbestimmungen für andere Mitbringsel aus den USA

Medikamente für den persönlichen Bedarf unterliegen keiner Einfuhrgrenze. Für Waren, die aus den USA mitgebracht werden wie zum Beispiel Technik, Kleidung oder Geschenke gelten Einfuhrgrenzen. Es dürfen Waren im Wert von maximal 430 Euro nach Deutschland eingeführt werden, bei Jugendlichen unter 15 Jahren liegt die Grenze bei 175 Euro. Wird diese Freigrenze überschritten, muss die Ware verzollt werden.

So hoch werden Güter über der Freimenge bei der Einfuhr nach Deutschland versteuert

Bei einem Gesamtwarenwert von 700 Euro muss ein pauschaler Zollbetrag von 13,5 Prozent gezahlt werden. Liegt der Warenwert über 700 Euro muss zusätzlich zum festgelegten Zollsatz noch die Mehrwertsteuer von 19 % bezahlt werden. Es empfiehlt sich, Waren, die den Freibetrag überschreiten, unbedingt anzumelden.

Wird von den Zöllnern bei einem Blick in das Gepäck festgestellt, dass der Reisende versucht hat die Ware unbemerkt nach Deutschland zu bringen, wird die Ware zeitweise sichergestellt. Zudem kann dieses Vorgehen eine Strafe im Rahmen des Steuerstrafverfahrens mit sich bringen.

Kaufbelege immer aufbewahren

Grundsätzlich ist es wichtig, den Kassenbon oder Kreditkartenbeleg für eingekaufte Gegenstände in den USA aufzubewahren, sei es für die neuesten Sneaker oder das in den USA erworbene Smartphone. Wer den Kaufpreis nicht nachweisen kann, muss mit einer Ermittlung des Kaufpreises rechnen – die Berechnung erfolgt auf Basis vergleichbarer Einfuhren oder wird tatsächlich einfach geschätzt. Auf diese Weise können die Gebühren deutlich über dem liegen, was tatsächlich fällig würde, da die Zöllner die Ware auch zu hoch schätzen können.

Reist man mit mehreren Personen, empfiehlt es sich, die Mitbringsel so auf die Koffer zu verteilen, dass keiner der Reisenden den Freibetrag von 430 Euro überschreitet.

Auch darf nicht jeder Gegenstand aus den USA nach Deutschland einfach so eingeführt werden. Für folgende Waren gelten spezielle Einfuhrbestimmungen beziehungsweise zum Teil ist die Einfuhr gänzlich verboten:

  • Waffen (nur unter bestimmten Bedingungen)
  • Feuerwerkskörper
  • Tiere
  • Pflanzen
  • Schriften mit verfassungswidrigem Inhalt
  • Nachgeahmte Waren (Produktpiraterie)
  • Kampfhunde
  • Betäubungsmittel
  • Waren, die unter den Artenschutz fallen

Gar nicht eingeführt werden dürfen folgende Lebensmittel:

  • Störkaviar
  • Kartoffeln
  • Wildpilze
  • Einige Nahrungsergänzungsmittel

Auch bei tierischen Lebensmitteln und Futtermitteln gibt es Einschränkungen.

Geldmittel können aus den USA nach Deutschland mitgebracht werden, ab 10.000 Euro müssen diese jedoch angemeldet werden.

Für die Einreise in Deutschland gibt es am Flughafen ebenfalls zwei Ausgänge, einen grünen, wenn es nichts zu verzollen gibt und den roten, für Waren, die nicht einfuhrabgabenfrei sind oder Einschränkungen oder Formalitäten nach dem Außenwirtschaftsrecht unterliegen. Durch den grünen Ausgang zu gehen bedeutet übrigens nicht, dass man nicht trotzdem noch kontrolliert werden kann. Gerade bei USA-Flügen werden öfter mal Reisende stichprobenartig herausgezogen, deren Gepäck dann gecheckt wird. Schließlich ist es hinlänglich bekannt, dass die USA in vielerlei Hinsicht als Shopping-Paradies gelten und viele Reisende dehnen die Einfuhrgrenzen von Mitbringseln stark aus, ohne auf die Zollbeschränkungen zu achten.