Die US Greencard

Informationen ueber die US Greencard und wie man eine Greencard erhalten kann.

Die Greencard heißt offiziell United States Permanent Resident Card. Seit Jahrzehnten ist sie bei Auswanderern aus der ganzen Welt überaus begehrt. Der Inhaber einer Greencard hat Daueraufenthaltsrecht in den USA inklusive der Freiheit, zu wohnen und zu arbeiten, wo er möchte. Das beinhaltet auch die Freiheit für jeden Arbeitgeber zu arbeiten oder sich selbstständig zu machen. Die Greencard ist ein Inbegriff für die Verwirklichung des „American Dream“. Wer von einem Arbeitgeber aus dem Ausland entsendet wurde, bekommt ein Nichteinwanderungsvisum. Damit ist er an die Mitarbeit in genau dem Unternehmen gebunden, das ihm geholfen hat, die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Im Rahmen einer solchen Entsendung können Angestellte mithilfe ihres Arbeitgebers eine Greencard beantragen. Das bietet einen besonderen Reiz für eine langfristige Bindung an ein Unternehmen und für einen langfristigen Aufenthalt in den USA.

Möglichkeiten die Greencard zu erlangen

Die Greencard gibt es in zwei Varianten, arbeitsplatz- und familienbasiert. Eine weitere Möglichkeit, die Greencard zu erlangen, funktioniert über ein EB-5-Investment-Program. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Greencard als Person mit außergewöhnlichen Fähigkeiten zu erlangen, auch ohne festen Job. Liegt eine Tätigkeit in nationalem Interesse, kann ebenfalls die Greencard ohne festen Arbeitgeber erteilt werden. Außer diesem Personenkreis ist es nur noch über die Greencard-Lotterie möglich, das begehrte Dokument zu erlangen.

Arbeitsplatzbasierte Greencard

Die arbeitsplatzbasierte Greencard ist zahlenmäßig begrenzt. Die Behörden geben nur eine bestimmte Anzahl an arbeitsplatzbasierten Greencards in jedem Steuerjahr aus. Die Anträge überzähliger Antragsteller landen auf einer Warteliste, die Behörden bearbeiten sie zunächst nicht. Wesentliche Voraussetzung für diese Greencard zu erlangen ist ein konkretes Arbeitsplatzangebot. Dabei muss der US-Arbeitgeber nachweisen, dass er die vorhandene Stelle nicht mit einem US-Bürger besetzen kann, erst dann darf er auf einen Einwanderer zugreifen. Ausgenommen von dieser Vorschrift ist die Zugehörigkeit zu den Unterkategorien EB-1 und EB-2.

  • EB-1, Voraussetzungen
    • alle Personen mit internationaler Bekanntheit, die über außergewöhnliche Fertigkeiten oder Fähigkeiten verfügen
    • international bekannte oder international anerkannte Hochschullehrer und Forscher
    • hochrangige Manager und leitende Angestellt internationaler Konzerne
  • EB-2, Voraussetzungen
    • Personen, die einen Beruf ausüben, der mindesten dem US-Bachelor entspricht.
    • Personen, die einen Bachelorabschluss haben und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nachweisen können
    • Personen, die besondere Fähigkeiten in ihrem Beruf und national bekannt sind

Familienbasierte Greencard

Auch die familienbasierte Greencard geben die US-Behörden jedes Jahr nur in begrenzter Anzahl heraus, überzählige Anträge landen ebenfalls auf einer Warteliste. Dabei gibt es die Unterkategorien IR-1 bis IR-5 und F1 bis F4

  • IR-1 bis 5
    • für Ehepartner
    • für unverheiratete Kinder unter 21 Jahren
    • für Adoptivkinder, die als Waisen im Ausland oder in den Vereinigten Staaten adoptiert wurden
    • Eltern eines über 21-jährigen US-Staatsangehörigen
  • F1 bis F4 für bestimmte sonstige Verwandte
    • unverheiratete Kinder eines über 21-jährigen US-Bürgers
    • Ehepartner oder Kinder (unter 18 Jahren oder unverheiratet auch älter als 21) von Eltern die eine Greencard besitzen
    • verheiratete oder minderjährige Kinder von US-Bürgern
    • Geschwister von mindestens 21 Jahre alten US-Bürgern, dessen Ehepartner oder seine minderjährigen Kinder

Greencard durch Investition erlangen

Eine weitere Möglichkeit, die Greencard zu bekommen, ist eine Investition. Auch dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • ein Start-up oder die Investition in eine bestehende Firma, wenn für mindestens 10 US-Bürger Vollzeit-Arbeitsplätze geschaffen oder gefährdete Arbeitsplätze erhalten werden.
  • Die Investoren müssen die Investitionssumme von mindestens 1 Million Euro bereitstellen. Das kann in Form von Bargeld, Ausrüstung oder Lagerbeständen geschehen. Die Vermögenswerte müssen unbelastet und im Besitz des Investors sein.
  • der Antragsteller muss sich aktiv am Unternehmensgeschehen beteiligen und dazu aufgrund seiner Ausbildung befähigt sein

Welche Voraussetzungen müssen für eine Greencard erfüllt sein?

Mit der Greencard sind bestimmte Pflichten verbunden, die jeder Antragsteller – unabhängig vom Grund für die Beantragung – erfüllen muss:

  • Der Lebensmittelpunkt muss zwingend in den USA liegen
  • Reisen sind erlaubt. Wer jedoch länger als 6 Monate am Stück außerhalb der Vereinigten Staaten weilt, muss bei der Rückkehr mit Problemen oder sogar dem Entzug der Greencard rechnen.
  • Dauert der Aufenthalt länger, ist ein Returning Resident Visa erforderlich.
  • Die Re-Entry-Permit ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu zwei Jahren außerhalb der Vereinigten Staaten. Ein Returning Resident Visa ist dann nicht erforderlich
  • Steuern auf Einkünfte sind in den USA zu entrichten. Steuererklärungen sind dort einzureichen. Das gilt auch, wenn der Lebensmittelpunkt nicht mehr in den Vereinigten Staaten liegt.

Was ist eine Re-Entry-Permit?

Als Greencard-Inhaber ist es erlaubt, die USA zu verlassen und sich bis zu sechs Monate außerhalb der Vereinigten Staaten aufzuhalten. Wer im Voraus weiß, dass der Aufenthalt länger als sechs Monate dauern wird, kann eine Re-Entry-Permit beantragen. Damit ist es erlaubt, die USA für bis zu zwei Jahre zu verlassen, ohne dass es bei der Einreise mit der Greencard zu Problemen kommt. Allerdings sollten sich Inhaber einer Re-Entry-Permit darauf vorbereiten, dass sie bei der Wiedereinreise genau erklären müssen, warum sie die Vereinigten Staaten so lange Zeit verlassen mussten.

Was hat es mit dem Returning Resident Visa auf sich?

Greencard-Inhaber, die sich längere Zeit außerhalb der Vereinigten Staaten aufgehalten haben, können ein Returning Resident Visa beantragen, also ein Rückkehrer-Visum. Das ist eine Möglichkeit für alle, die die Staaten für mehr als zwei Jahre verlassen haben und mit einer Re-Entry-Permit nicht mehr einreisen können. Für die Qualifikation als Rückkehrer müssen die Antragsteller nachweisen:

  • zum Zeitpunkt der Ausreise lag eine Daueraufenthaltsgenehmigung vor
  • die Ausreise erfolgte mit der Absicht wieder zurückzukehren
  • die Gründe für die Dauer des Aufenthaltes, also die Verzögerung der Rückreise innerhalb von zwei Jahren, hat der Antragsteller nicht zu verantworten. Sie lagen außerhalb seines Einflussbereiches.

Lehnt der Konsul den Antrag auf ein Returning Resident Visa ab, muss sich der Antragsteller neu für ein Visum qualifizieren. Gründe dafür können sein, dass der Antragsteller seinen Daueraufenthaltsstatus zwischenzeitlich aufgegeben hat oder der ständige Wohnsitz nicht mehr in den USA liegt.

Die Greencard-Lotterie

Die jährliche Diversity Visa Lottery, also die Greencard-Lotterie ist eine weitere Möglichkeit eine Greencard zu erhalten. Dazu muss der ausländische Staatsbürger zunächst die Genehmigung einer Einwanderungsvisapetition durch die USCIS – United States Citizenship and Immigration Services – haben. Mit der Greencard-Lotterie erhalten jedes Jahr 55.000 ausländische Staatsbürger das begehrte Einwanderungsvisum. Eine wichtige Voraussetzung dabei ist, dass nur sehr geringe Auswanderungsquoten aus dem Heimatland in die USA stattgefunden haben. Dabei bestimmt das Geburtsland die Teilnahmeberechtigung, nicht die Staatsbürgerschaft. Über die Einwanderungsbehörde können Interessierte eine Liste der jeweiligen Länder einsehen, die sich jährlich ändern kann.

Der Registrierungszeitraum für das Jahr 2017 endet am 7. November. Der Registrierungsprozess dauert nur circa 15 Minuten. Bei der Anmeldung fallen keinerlei Gebühren an, erst wer die Greencard gewonnen hat, muss die anfallenden Verwaltungsgebühren für die Beantragung bezahlen. Nach dem Zufallsprinzip erfolgt die computergestützte Gewinnerauswahl. Dabei spielen Datum und Uhrzeit des eingereichten Antrages keine Rolle. Neben dem Geburtsland ist auch der höchste Bildungsabschluss eine Teilnahmevoraussetzung. Im Gewinnfall ist ein bestimmter Bildungsabschluss nachzuweisen, der natürlich von Land zu Land unterschiedlich sein kann. In Deutschland ist ein Realschulabschluss oder eine 12-jährige Schulbildung nachzuweisen oder zwei Jahre Berufserfahrung in einem Beruf, für den eine zweijährige Ausbildung erforderlich ist.

Notwendige Dokumente für den Greencard-Antrag

Wer eine Greencard beantragt, auch wenn er die Greencard per Lotterie gewonnen hat, muss einige Dokumente vorlegen. Dabei ist es wichtig, die Dokumente als beglaubigte Kopie einzureichen. Einige Dokumente, die die jeweiligen Behörden nicht als internationale Urkunde zur Verfügung stellen, müssen von einem amtlich beglaubigten Übersetzer übersetzt sein. Zum späteren Visa-Interview sind alle Dokumente auch im Original vorzulegen.

  • Personaldatenformular DS-230
  • internationale Geburtsurkunde
  • Nachweis der qualifizierenden Schul- oder Hochschulbildung bzw. entsprechender Berufserfahrung
  • gegebenenfalls Gerichts- oder Gefängnisakten
  • gegebenenfalls Dokumentation der Deportation aus den USA
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde des Partner
  • Nachweis über eventuell abgeleisteten Militärdienst
  • Sorgerechtsnachweis
  • mindestens noch sechs Monate gültiger Reisepass
  • Unterstützungserklärung von das Einwanderungsgesuch unterstützenden Verwandten, sogenannten Sponsoren

Was passiert nach der Antragstellung?


Ärztliche Untersuchung


Ist die erste Hürde genommen und der Antrag auf eine Greencard positiv entschieden, stehen das Greencard-Interview und zuvor eine ärztliche Untersuchung an. Diese Untersuchung müssen speziell bevollmächtigte Ärzte gemäß den Bestimmungen der US-Behörden vornehmen. Für die Untersuchung sind ebenfalls bestimmte Unterlagen erforderlich:

  • gültiger Reisepass
  • 4 Fotos gemäß den US-amerikanischen Bestimmungen
  • Impfausweis
  • Gebühren für den Amtsarzt
  • medizinische Unterlagen im Fall von Erkrankungen oder Behinderungen
  • Mutterpass im Fall einer bestehenden Schwangerschaft

Bei der Untersuchung stellt der Arzt den allgemeinen Gesundheitszustand fest und untersucht den Antragsteller auf übertragbare Krankheiten. Diese können einer Einreise in die USA entgegenstehen.

Das Greencard-Interview

Jeder Antragsteller, auch Kinder, muss persönlich zu einem Greencard-Interview im Konsulat vorsprechen. In Deutschland findet das Interview in deutscher oder englischer Sprache statt. Wer weder die eine noch die andere Sprache spricht, muss sich jemanden mitbringen, der übersetzen kann. Vonseiten des Konsulats wird in diesen Fällen kein Übersetzer zur Verfügung gestellt. Zu diesem Interview sind alle Unterlagen, die für die Antragstellung notwendig waren, als Original und als Kopie vorzulegen. Darüber hinaus ist der Reisepass erforderlich, die Einladung zum Interview und die Greencard-Gebühr. Zutritt zum Konsulat haben nur die Personen, die auch tatsächlich zum Interview eingeladen sind. Von dieser Regelung ausgenommen sind Eltern von kleinen Kindern. Für das Interview sollten die Teilnehmer zwei bis drei Stunden planen, wobei das eigentliche Interview meist weniger als 30 Minuten dauert.

Vorsicht Betrüger – damit der American Dream nicht zum Albtraum wird

Auf der Suche nach Informationen zur Greencard gibt es viele Seiten, die Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen. Das US-Außenministerium weist in einer Erklärung eigens darauf hin, dass die offiziellen Internetadressen der US-Regierung alle die Endung „.gov“ haben. Alle anderen Seiten bieten zum Teil wertvolle Informationen und Hilfestellungen an. Dabei handelt es sich allerdings nicht um offizielle Hilfen. Das US-Außenministerium unterstützt diese Seiten nicht.

Unter diesen inoffiziellen Seiten, die auf „.com“, „.net“, „.eu“, „.org“ oder Ähnliches enden, gibt es auch einige wenige Seiten, die einen offiziellen Internetauftritt vortäuschen. Diese Seiten verlangen Gebühren für einen Service, wie beispielsweise Formulare oder Informationen, die es von offizieller Seite kostenlos gibt. Einige dieser Internetseiten verlangen Geld für eine Dienstleistung, die sie nie erbringen. Eingereichte Unterlagen verschwinden auf Nimmerwiedersehen und im schlimmsten Fall werden die persönlichen Daten für Betrügereien verwendet.

Auch im Zusammenhang mit der Greencard-Lotterie gibt es immer wieder Betrugsfälle. Dabei verlangen Unternehmen eine Gebühr für das Ausfüllen und rechtzeitige Einsenden der Formulare und für die Teilnahme an der Lotterie. Von offizieller Seite ist die Teilnahme an der Lotterie vollkommen kostenlos. Erst im Gewinnfall muss die Greencard-Gebühr gezahlt werden.

Was steuerrechtlich beim Erhalt einer Greencard zu beachten ist

Greencard-Inhaber, die ihren Lebensmittelpunkt in die USA verlagert hat, müssen dort ihre Steuern zahlen. Solange die Greencard gültig ist, auch wenn zwischenzeitlich der Wohnsitz in den USA nicht mehr existiert, muss die Steuererklärung in den USA einreichen und gegebenenfalls dort auch weiterhin seine Steuern zahlen. Der Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten hebt diese Wirkung der Greencard nicht auf. Wer keine US-Steuern mehr bezahlen möchte, weil sich sein Lebensmittelpunkt vollständig verlagert hat, kann ein Formular bei einem US-Konsulat im Ausland einreichen und die Greencard aufgeben.

US-Staatsbürgerschaft nach Erhalt der Greencard

Inhaber einer Greencard können nach drei bis fünf Jahren Aufenthalt in den USA die amerikanische Staatsbürgerschaft erwerben. Dies geschieht auf Antrag. Deutsche Staatsbürger können eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten, um ihre deutsche Staatsbürgerschaft nicht zu verlieren.

Die Greencard per Anwalt beantragen – ist das notwendig?

Die Mitarbeiter des Generalkonsulats beraten eingehend, was die Antragsteller dazu befähigt, den Antrag für die Greencard selbst zu stellen. Dabei ist es wichtig, die englische Sprache sehr gut zu beherrschen, denn wie so oft sind viele Details für eine positive Greencard-Entscheidung wichtig.

Wer hier auf Nummer sicher gehen will, kann einen Anwalt damit beauftragen, alles Notwendige in die Wege zu leiten. Bei der Auswahl des Anwaltes sollten dessen Referenzen genauestens überprüft werden. Es gibt viele schwarze Schafe im Internet, die sich nur bereichern wollen. Hilfe ist hier keine zu erwarten. Wer in die Vereinigten Staaten umsiedeln wird, kann sich einen Anwalt vor Ort suchen, der sich mit der Rechtslage in den USA bestens auskennt. Außerdem gibt es Anwälte, die sich fast ausschließlich mit dem Thema Einwanderung befassen. Informationen zu entsprechenden Anwälten gibt es vom Generalkonsulat oder in einschlägigen Foren im Internet. Dort gibt es neben guten Anwälten auch viele weitere Tipps und Hinweise rund um das Thema Auswandern in die USA.