J1-Visum für Einreisen in die USA

Infos & Voraussetzungen für das J1-Visum

Reisen in die Vereinigten Staaten von Amerika erfreuen sich bei den Deutschen seit Jahren großer Beliebtheit. Kaum ein anderes Reiseziel bietet so vielschichtige Möglichkeiten, diverse Dinge zu sehen und zu erleben. Die gefragtesten Destinationen bei Alt und Jung sind

  • New York,
  • Las Vegas,
  • Kalifornien und
  • Florida

Die pulsierende Stadt New York hält allein so viele Sehenswürdigkeiten bereit, dass Reisende mehrere Tage einplanen sollten, um das Empire State Building, Ground Zero, Chinatown, die 5th Avenue und mehr zu besichtigen. Müde Füße vom Einkaufsbummel erholen sich in einem der hervorragenden Weltklasserestaurants oder bei einer Pause im Central Park. Inmitten der Wüste Nevadas lockt das Spielerparadies Las Vegas jährlich unzählige Touristen an. Doch nicht nur die prächtigen und fantasievollen Hotels locken mit unvergleichlichen Attraktionen. Von Las Vegas aus unternehmen USA-Reisende Touren zum spektakulären Grand Canyon oder ins berüchtigte Death Valley. Wo es so viel zu sehen gibt, ist ein mehrmonatiger Aufenthalt empfehlenswert. Gerade junge Erwachsene und Studenten machen sich teils für ein ganzes Auslandsjahr auf den Weg nach Amerika. Ob Studiensemester, Work and Travel Programm oder Kurztrip: Jeder, der in die USA einreisen möchte, braucht eine Einreisegenehmigung oder ein Visum. Für Praktikanten, Sommercamp-Teilnehmer und Au Pairs gibt es ein spezielles Visum namens J1.

Was sich hinter einem Visum verbirgt

Ein Visum ist nichts anderes als die Bestätigung eines fremden Landes, dass dorthin

  • Einreise,
  • Durchreise sowie
  • Aufenthalt

erlaubt sind. Üblicherweise erfolgt die Eintragung dieser Bestätigung in einen gültigen Reisepass. Konsulate und Botschaften nehmen die Inschrift in das Ausweispapier vor. Früher, bevor das Schengen-Abkommen in Kraft trat, bezeichneten die Deutschen ein Visum als „Sichtvermerk“. Es gibt Länder mit Visumfreiheit und Visumpflicht, wozu die Vereinigten Staaten von Amerika zählen. Die Beantragung und Eintragung eines Visums, auch des J1-Visums, in einen Reisepass ist als Serviceleistung kostenpflichtig.

Ausnahmeregelung für touristische Aufenthalte in den USA

Urlauber, die nur für einen kurzzeitigen Aufenthalt nach Amerika einreisen wollen, benötigen kein USA-Visum der vorgenannten Art. Dennoch gibt es einige bürokratische Formalitäten, die Touristen vor einer Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika beachten müssen.

Visumfreier Aufenthalt bei einem Verbleib bis zu maximal 90 Tagen

Ganz gleich ob es sich um eine geschäftliche Dienstreise oder einen reinen Freizeitaufenthalt handelt, wer nicht länger als 90 Tage in den USA bleiben will, kann mit einem gültigen Reisepass visumfrei einreisen. Das funktioniert, weil die USA am sogenannten Visa Waiver Programm, kurz VWP, teilnehmen. Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen für den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Voraussetzung ist der Besitz eines gültigen Reisepasses oder ePasses, der mit einem integrierten Chip ausgerüstet ist. Ein Personalausweis reicht nicht aus, um in die USA einzureisen. Innerhalb des Landes weisen sich amerikanische Bürger zumeist per Führerschein aus. Wer nur einen vorläufigen Reisepass in Händen hält, kommt um ein vollständiges Visum nicht herum.

Hinweis: Der Reisepass darf nicht vor Ende des letzten Tages des Aufenthaltes in den USA ablaufen.

Eine ESTA-Bescheinigung reicht für 90 Tage aus

Statt des Visums, das bei einer Botschaft oder einem Konsulat in den Reisepass eingetragen wird, füllen USA-Urlauber, die maximal 90 Tage in Amerika verweilen, ein ESTA-Formular aus. ESTA bedeutet „Electronic System for Travel Authorization“, im Deutschen etwa „Elektronisches System für Ein-/Reiseerlaubnis“. Jeder Urlauber, der ohne USA-Visum in das Land einreisen möchte, muss mindestens 72 Stunden vor der Ankunft die ESTA-Bescheinigung beantragen. Das klappt bequem online vom heimischen Rechner aus. Die anfallenden Gebühren für die elektronische Einreisebescheinigung zahlen USA-Touristen bargeldlos mit Kreditkarte oder per Paypal.

Tipp: Um auf der sicheren Seite zu sein und das ESTA-Formular nicht kurzfristig zu vergessen, sollten USA-Reisende den Antrag bei der Flugbuchung ausfüllen.

Komponenten der ESTA-Legitimation, die auch bei einem J1-Visum gelten

Die Vereinigten Staaten möchten sicher gehen, dass niemand zur illegalen Arbeitssuche in das Land kommt. Daher werden neben den persönlichen Daten Angaben zur beruflichen Situation respektive dem Arbeitgeber gestellt. Ebenso ist das gesundheitliche Befinden für die amerikanischen Behörden interessant. Der ESTA-Ausweis wie das J1-Visum sind nicht automatisch einer offiziellen Einreisegenehmigung gleichzusetzen. Die Entscheidung über die Zulassung zur Einreise nach Amerika trifft der verantwortliche Beamte am Schalter des Ankunftsflughafens.

Langfristiger Aufenthalt in den USA mit J1-Visum

Für die Realisierung eines Aufenthaltes in den USA, der über 90 Tage hinaus geht und insgesamt bis zu 18 Monaten dauern kann, existiert das sogenannte J1-Visum. Mit diesem Visum ist es jungen Menschen erlaubt, ein unentgeltliches Praktikum oder eine bezahlte befristete Tätigkeit im Land aufzunehmen. Das J1-Visum ist eine Visum-Sonderform. Es handelt sich hierbei nicht um ein Arbeitsvisum in klassischem Sinn. Ebenfalls eignet sich dieses Visum nicht für einen dauerhaften Verbleib in den Vereinigten Staaten.

J1-Visum zur beruflichen Aus- und Weiterbildung in den USA

Work und Travel Programme für USA Aufenthalte sind so populär, weil Teilnehmer

  1. praktische berufliche Erfahrung sammeln,
  2. einen Teil ihres Lebensunterhaltes und der Reisekosten in den USA zurückverdienen,
  3. in Ruhe eine Zeitlang vor oder nach der Arbeit das Land bereisen können.

Ein Auslandsaufenthalt mit einem befristeten Arbeitsverhältnis dient dem besseren Kennenlernen von Kultur, Gepflogenheiten und Alltäglichkeiten. Um ohne beamtenherrschaftliche Probleme einer zeitlich begrenzten Arbeit in den USA nachgehen zu können, eignet sich das J1-Visum. Alternative gebräuchliche Bezeichnungen für diese Bescheinigung sind

  • Working-Holiday-Visum oder
  • Work-and-Travel-Visum.

Wo Interessenten ein J1-Visum für die USA erhalten

Ein J1-Visum ist im Kern ein „Nicht-Einwanderungsvisum“. Wer ein Work and Travel Programm in Amerika plant, wendet sich an ein US-Konsulat. Drei zuständige Auslandsvertretungen finden sich zum Beispiel in:

  1. Frankfurt am Main, Gießener Straße 30 (amerikanisches Generalkonsulat)
  2. München, Königinstraße 5 (amerikanisches Generalkonsulat)
  3. Berlin, Clayallee 170 (US Botschaft und Konsulat)

Wie die Beantragung eines J1-Visums für Amerika funktioniert – DS 2019 Formblatt

Bevor Work and Travel Reisende oder Au Pairs ihr J1-Visum beantragen, benötigen sie ein DS-2019 Formular. Dieses besondere Formblatt gilt als offizielle Eignungsbestätigung (im Englischen Certificate of Eligibility) für die anschließende Antragstellung für ein J1-Visum.

Hinweis: Nur gegen Vorlage des DS-2019 Formulars erfolgt die Ausstellung eines J1-Visums.

Wer das Formular vor der Beantragung des Visums vergessen hat, wird von der zuständigen Botschaft beziehungsweise dem Konsulat den Visumantrag mit dem Verweis, dass das Blatt fehlt, zunächst abgelehnt zurückerhalten. Daher sollten Antragsteller darauf achten, dass sie für die Beantragung ihres J1-Visums alle erforderlichen Angaben und Formulare vollständig einreichen. Anerkannte Organisationen, die von der amerikanischen Regierung beauftragt sind, fungieren als Visumsponsor und stellen das notwendige DS-2019 Formular aus.

Dauer bei der Ausstellung des DS-2019 Formulars beachten

Die Anfertigung des DS-2019 Formblatts nimmt in der Regel eine Phase zwischen vier und sechs Wochen Zeit in Anspruch. Das Formular generieren die amerikanischen Firmen unter Zuhilfenahme des Student and Exchange Visitor Information Systems, kurz SEVIS. Auf diese Datenbank, in der alle Informationen bezüglich sämtlicher Praktikanten und Zeitarbeiter, die sich in den USA aufhalten, gespeichert sind, greifen das amerikanische Heimatschutzministerium und das Staatsministerium zu. Der Prozess zur Überprüfung der eingereichten Daten ist zeitintensiv und komplex. Aus diesem Grund sollten Interessenten ausreichend lang vor der geplanten Work and Travel Reise in die USA ihre Gesuche stellen. Professionelle Hilfe bei der Beschaffung aller notwendigen Dokumente bieten einschlägige Visaservice- und Work and Travel-Agenturen.

Die Möglichkeiten mit einem J1-Visum

Wer erfolgreich ein J1-Visum beantragt hat und es schließlich in den Händen hält, darf 30 Tage vor dem Beginn der Jobtätigkeit in die Vereinigten Staaten einreisen. Da das J1-Visum prinzipiell vorsieht, dass direkt nach der Einreise die Aufnahme der befristeten Arbeit beginnt und die Reisezeit sich im Nachgang daran anschließt, sollten sich vorzeitig Einreisende auf ausführliche Fragen der Einwanderungsbehörde einstellen. Die größte Befürchtung der US-Behörden liegt darin, dass jemand vor dem offiziellen Programmteil illegal einer Arbeit nachgeht. Belege, die die verfrühte Anreise triftig begründen wie etwa die Adresse eines zu besuchenden Freundes oder eine verbindliche Hotelreservierung erleichtern die Zustimmung durch den Einreisebeamten.

Laufzeit eines J1-Visums

Für einen Sommerjob gibt es J1-Visa, die eine Gültigkeit von vier Monaten besitzen. Solches Dokumente sind für den Zeitraum der in Deutschland geltenden Semesterferien bestimmt. Die vier Monate Aufenthalt dürfen sich nur innerhalb der Periode zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober erstrecken. Praktikanten und zeitlich befristete Arbeitnehmer wie Work and Travel Reisende beantragen mehrheitlich ein für 12 Monate geltendes J1-Visum. Als maximale Aufenthaltsdauer können Interessenten eine Laufzeit von 18 Monaten anfordern. Das J1-Visum endet an dem Tag, an dem via DS-2019 Formular das Austauschprogramm aufhört. Daran schließt sich eine dreißigtägige Reisezeit an, die in Amerika „Grace Period“ heißt.

Visumvorschriften für Studenten, die ein Semester in den USA studieren wollen

Neben Au Pairs, Freiwilligendienstlern, Praktikanten und Work and Travel Teilnehmern können auch Studenten in die USA einreisen, die an einer amerikanischen Hochschule ihre Ausbildung fortsetzen oder ergänzen möchten. Um für Studienzwecke in die USA einzureisen, bedarf es einer anderen Visumform als der des J1-Visums. Das am weitesten verbreitete Studentenvisum für die USA ist ein F1-Visum. Eine solche Aufenthaltserlaubnis gilt für private Hochschulen, Colleges und Universitäten oder anerkannte Sprachschulprogramme. Das Visum ist erforderlich, wenn das Studium pro Woche mehr als 18 Stunden Zeit beansprucht. Für ein nicht-akademisches oder berufsbildendes Ausbildungs- oder Studienprogramm innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika benötigen ausländische Studenten ein M1-Visum. Nähere Informationen für die verschiedenen Studentenvisa und die aktuell geltenden Bedingungen und Bestimmungen halten informative Internetseiten bereit.

Nach dem Aufenthalt in den USA mit J1-Visum eine Steuerrückerstattung beantragen

Grundsätzlich zahlen Work and Travel Teilnehmer und Saisonarbeiter, die für ihre Aufgaben entlohnt werden, eine Steuer auf ihr Entgelt. Wer eine Weile bei einem Aufenthalt mit J1-Visum in den USA Geld verdient hat, kann im Nachhinein eine Steuerrückerstattung beantragen. Viele Rückkehrer aus den Vereinigten Staaten sind so begeistert von ihren Erlebnissen und Erfahrungen, dass sie im ersten Augenblick nicht daran denken, die in den USA gezahlten Steuern zurück zu fordern. Es lohnt sich jedoch in etlichen Fällen, sich mit einer möglichen Steuererstattung auseinander zu setzen. Um die Steuern, die auf ein amerikanisches Einkommen gezahlt wurden, zurück zu verlangen, müssen Heimkehrer eine Steuererklärung machen und bei der US-Steuerbehörde einreichen. Die Erklärung muss vollständig und nach dem US-Gesetz korrekt ausgefüllt sein. Hilfe bieten professionelle Steuerexperten, die sich auf derartige Vorgehensweisen spezialisiert haben. Die einfachste und müheloseste Möglichkeit, eine Steuerrückerstattung zu erhalten, ist einen Onlineservice in Anspruch zu nehmen.